Liebe Leserin, lieber Leser,
tausende Unternehmen verzichten jährlich auf hohe Einsparpotentiale, nur weil sie die verschiedenen Abschreibungspotentiale nicht vollständig kennen oder ausschöpfen.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Leistungsabschreibung:
Anders als die lineare Abschreibung orientiert diese sich an der tatsächlichen Beanspruchung (Produktionsmenge, Fahrleistung etc.) eines Wirtschaftsguts. Für Sie lohnt sie sich dann, wenn die Leistung Ihres Wirtschaftsgutes schwankt. Wird beispielsweise eine Maschine in einem Jahr öfter verwendet, da die Nachfrage besonders hoch ist, dann ist die Wertminderung der Maschine höher als in anderen Jahren. Ein Beispiel zur Ermittlung von Abschreibungsbeträgen auf der Grundlage der jährlichen Leistung finden Sie hier.
Da kommen schnell vierstellige Beträge zusammen. Damit Sie dieses Abschreibungspotential voll ausschöpfen und sich mehr Spielraum bei der Liquidität verschaffen können, hat Ihnen die Redaktion von "Rechnungswesen Aktuell" einen brandneuen Spezial-Report zusammengestellt. Er heißt:
„Der große Abschreibungsleitfaden 2023”.
Darin finden Sie alle aktuellen Gesetzesänderungen. Insbesondere natürlich die, deren Steuervorteile sich besonders schnell bemerkbar machen:
Ich spreche von der Turbo-AfA, die Sie seit 1.1.2021 rückwirkend auf Home-Office-Komponenten anwenden können.
Ihr Vorteil:
Denken Sie nur an Home-Office-Komponenten, wie Notebooks, Workstations und sogar Software! Diese Home-Office-Komponenten können Sie nun im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend machen! [Eine ausführliche Liste der digitalen Wirtschaftsgüter, für die Sie die neue AfA anwenden können, finden Sie in meinem Gratis-Report]
Auch die bei Ihnen noch im Anlageverzeichnis enthaltenen Restbuchwerte von Computern, Druckern etc., die nach den bisherigen Vorschriften noch über 2022 hinaus abzuschreiben wären, können Sie in 2023 vollständig abschreiben.
Das spart nicht nur Steuern, sondern vereinfacht auch Ihren Verwaltungsaufwand.
Mit dem großen Abschreibungsleitfaden 2023 stellen Sie sicher, dass Sie auf jeden Fall alles richtig machen. Und Sie keinen Ärger in einer Betriebsprüfung bekommen.
Doch die Abschreibungsmöglichkeiten sind nur das eine. Der Spezial-Report „Der große Abschreibungsleitfaden 2023” verschafft Ihnen auch eine Menge Rückenwind in einer Betriebsprüfung.
Schluss mit ellenlangen Diskussionen mit Prüfern, welche Anlagegüter Sie wie lange abschreiben müssen.
Nehmen wir an, Sie schaffen ein neues Software-System an. Dann können Sie mit fast 100%iger Sicherheit darauf wetten, dass sich der Prüfer in der nächsten Betriebsprüfung darauf "einschießt":
Mal wird bezweifelt, dass es sich dabei tatsächlich um eine Neuanschaffung handelt, die wirklich komplett abschreibbar ist. Etwa dann, wenn Sie z. B. von Software-Version 2.0 auf 3.0 gewechselt haben.
Da meint der Prüfer dann:
"Bei der neuen Version sind ja massenhaft neue Funktionen dabei ... das ist im Prinzip eine völlig neue Software!"
Wer hat jetzt recht?
Übrigens: Es kann in ein und derselben Situation auch das genaue Gegenteil passieren!
Da moniert ein Prüfer dann, dass Sie einen Software-Wechsel als Wartungskosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt haben. Das sei dann eben nur "Erhaltungsaufwand"...
Inklusive Gesetzes-Fundstellen und BFH-Urteilen, mit denen Sie jeden Prüfer schnell zum Schweigen bringen.
Ehrlich gesagt:
Diese Urteile, Erlasse und Verfügungen sind sogar ein Grund, das ganze deutsche Steuer-Chaos mittlerweile zu lieben!
Mal ehrlich: Wie behalten Sie bei der Vielzahl der Gesetze, Urteile, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften noch den Überblick, um auf aktuelle Änderungen schnell und richtig zu reagieren?
Treibt Sie die ständige Ungewissheit um, wirklich jede Steuersparchance voll ausgeschöpft zu haben?
Fürchten Sie sich vor dem täglichen Risiko, im Dschungel neuer Regelungen und Gesetzesänderungen in teure steuerliche und rechtliche Haftungsfallen zu tappen und dafür persönlich in Regress genommen zu werden?
Dazu kann ich nur sagen: Auch ein Leiter der Finanzbuchhaltung muss nicht alles wissen. Aber es hilft, wenn er weiß, wo er sich schlau machen kann. Eine der besten und gleichzeitig preiswertesten Methoden ist die regelmäßige Lektüre von "Rechnungswesen aktuell".
Zu all diesen Punkten finden Sie wertvolle Tipps, Hinweise und konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Damit unterscheidet sich "Rechnungswesen aktuell" deutlich, von reinen Steuer- und Finanz-Ratgebern.
Das Ziel von "Rechnungswesen aktuell" ist dafür zu sorgen, dass Sie als Leiter der Finanzbuchhaltung die Kompetenz und Autorität ausstrahlen, die Sie in dieser Position unbedingt benötigen. Interessiert?
Wie viel kostet es mein Unternehmen, wenn bei einer Betriebsprüfung der Prüfer krasse Fehler bei der Besteuerung von Firmenwagen feststellt?
Und wie viel kostet es, wenn ich mir durch die regelmäßige Lektüre von "Rechnungswesen aktuell" das Know-how der besten Steuer-Vermeidungs-Experten sichere?
Schon dieser einfache Kostenvergleich macht deutlich:
Es gibt einen weiteren Grund, der die regelmäßige Lektüre von "Rechnungswesen aktuell" fast zwingend nötig macht: Es sind die ständigen Änderungen, Aufhebungen, neue Erlasse, neue Interpretationen, neue Richtlinien, die einem das Leben als Leiter einer Finanzbuchhaltung richtig vermiesen können.
Deshalb können Sie sich als Leiter einer Finanzbuchhaltung nie allein auf das verlassen, was Sie früher einmal gelernt haben. Oder welche persönlichen Erfahrungen Sie vor ein paar Jahren gemacht haben. Das Einzige, was zählt, ist die aktuelle Rechtsprechung.
Das bedeutet, dass Sie sich bei jeder finanztechnischen oder steuerlichen Entscheidung fragen müssen, ob Ihre Annahmen noch stimmen.
Erfahrung alleine ist deshalb im Finanz- und Steuerbereich ein schlechter Ratgeber.
Auch das liefert Ihnen "Rechnungswesen aktuell". Und zwar in optimaler Form:
Wie berichte ich professionell an meine Unternehmensleitung?
Wie steigere ich die Effizienz meiner Abteilung und meiner Mitarbeiter?
Wie motiviere ich meine Mitarbeiter immer wieder neu?
Wie begrenze ich mein Haftungsrisiko im Falle einer finanztechnischen oder steuerlichen Fehlentscheidung?
Mit "Rechnungswesen aktuell" haben Sie als Leiter der Finanzbuchhaltung einen Ratgeber an Ihrer Seite, wie er besser und wirkungsvoller nicht sein könnte. Warum sollten Sie darauf verzichten?
Ihre Unternehmensleitung interessiert nicht, wie und wo Sie sich externes Know-how beschaffen und nutzen.
Ihre Unternehmensleitung interessiert nur eines:
Dass Sie Ihren Job so gut machen, dass sich Ihre Unternehmensleitung nie wegen Finanz- und Steuerfragen mit dem Finanzamt oder mit Gerichten streiten müssen.
Dass auf das Unternehmen keine liquiditätsgefährdenden Steuernachzahlungen zukommen.
Dass das Unternehmen keinen Cent zu viel an das Finanzamt zahlt.
Wenn Ihnen das gelingt, bekommen Sie zu Recht, die verdiente Anerkennung.
"Rechnungswesen aktuell" hilft Ihnen dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr "Rechnungswesen aktuell" Team
„Abschreibungsleitfaden 2023” (Wert: 21,95 € – für Sie: 0 €)
Die aktuelle Ausgabe von „Rechnungswesen aktuell“ (Wert: 21,95 € – für Sie: 0 €)